Reglement 2010

1 Sportgesetz
Die Veranstaltungen werden nach den Bestimmungen der OSK des genehmigungsfreien Autoslaloms abgehalten.


2 Teilnehmer
Teilnahmeberechtigt sind alle in- und ausländischen Personen, die im Besitz eines gültigen PKW – Führerscheines sind, Lizenz oder Ausweis sind nicht erforderlich. Der Fahrer ist nachweispflichtig.


3 Fahrzeuge
Die startberechtigten Fahrzeuge werden in sechs Divisionen unterteilt. Die Fahrzeuge der Divisionen I, II und III müssen zum Verkehr angemeldet und mit gültiger Prüfplakette sowie mit den amtlichen Kennzeichen versehen sein. Probe - und Überstellungskennzeichen sind nicht erlaubt.
Die Fahrzeuge der Division I müssen dem serienmäßigen Originalzustand ab Lieferwerk entsprechen (nähere technische Bestimmungen siehe Abschnitt 5).
Fahrzeuge mit mehr als 160 cm Gesamthöhe sind nicht startberechtigt.


4 Klasseneinteilung
Division I (serienmäßige Kraftfahrzeuge mit Ottomotor)
Klasse 1 bis 1600 ccm
Klasse 2 über 1600 ccm
Division II (verbesserte Kraftfahrzeuge mit Ottomotor)
Klasse 3 bis 1600 ccm
Klasse 4 über 1600 ccm
Division III (serienmäßige und verbesserte Kraftfahrzeuge mit Dieselmotor)
Klasse  5 ohne Hubraumlimit
Division IV (stark verbesserte Kraftfahrzeuge)
Klasse 6 bis 1600 ccm
Klasse 7 über 1600 ccm
Division V (Rennfahrzeuge)
Klasse 8 bis 1600 ccm
Klasse 9 über 1600 ccm
Division VI (Eigenbaufahrzeuge)
Klasse 10 ohne Hubraumlimit ohne Hubraumlimit
Klasse 11 Finalläufe  Division I,II+III
Klasse 12 Finalläufe  Division IV
Klasse  13 Finalläufe Division V+VI


In der Division IV sind die Fahrzeuge der Division I II und III unter den vorgegebenen Voraussetzungen startberechtigt. In der Division V sind solche Fahrzeuge startberechtigt, deren Karosserie dem Originalzustand  noch entsprechen (erlaubte Änderungen siehe Punkt 5.5). In der Division VI sind die Fahrzeuge der Divisionen IV und V und alle anderen Arten von Automobilen (mit Ausnahme von Go–Karts, Formelfahrzeugen und Quads) startberechtigt. Bei Fahrzeugen mit aufgeladenen Motoren (Turbo, Kompressor) wird der Hubraum mit dem Faktor 1,7 multipliziert.


5 Technische Bestimmungen
Allgemeine Bestimmungen für alle Divisionen
Sämtliche Umbauten sind fachgerecht durchzuführen. Bei unsachgemäßen Änderungen der Fahrzeuge kann der Start von der technischen Abnahme abgelehnt werden. Es darf nur handelsüblicher Pumpentreibstoff verwendet werden, ausgenommen hiervon sind nur Fahrzeuge der Divisionen V und VI, welche auch mit Rennbenzin betrieben werden dürfen. Weder Reifen noch Felgen dürfen über die Karosserie hinausragen. Ein Aufwärmen der Reifen vor dem Start mit technischen Hilfsmitteln ist verboten. Alle vorgesehenen Läufe müssen mit jenen Rädern, die bei der technischen Abnahme am Fahrzeug montiert waren, gefahren werden. Bei einem nachträglichen Wechseln der Räder ist eine nochmalige Techn. Abnahme erforderlich.


5.1 Division I (serienmäßige Kraftfahrzeuge mit Ottomotor)
5.1.1 Allgemein
Fahrzeuge mit typisierten Tuningpaket (Fiat-Abarth SS, usw.)sind in der Division I nicht erlaubt.  Nachträgliche Umbauten sowie nachträgliche Eintragungen im Typenschein sind nicht erlaubt, ausgenommen optische Veränderungen die nicht zur Leistungssteigerung dienen, müssen aber im Typenschein eingetragen sein.
5.1.2 Karosserie
Die maximale Fahrzeuglänge und Fahrzeugbreite laut Typenschein darf nicht überschritten werden. Die Originale Fahrzeughöhe darf nicht verändert werden. Teile der Karosserie und Sichtverglasung (Scheiben) dürfen nicht durch leichtere Teile (Aluminium- oder Kunststoffteile und dergleichen) ausgetauscht werden. Die Fahrgestellnummer muss mit der im Typenschein angegebenen Nummer übereinstimmen und eindeutig als Original erkennbar sein.
5.1.3 Räder und Reifen
Renn– bzw. Racingreifen (auch solche mit E- Prüfzeichen) sowie runderneuerte Reifen sind nicht zugelassen. Alle im Typenschein zugelassenen Ausführungen von Felgen-Reifenkombinationen dürfen verwendet werden. Nachträglich im Typenschein eingetragene Felgen – Reifenkombinationen sind nicht erlaubt. Die Mindestprofiltiefe von 1.6 mm darf nicht unterschritten werden.
5.1.4 Motor
Die Originalteile des Motors, außer den unten beschriebenen, müssen beibehalten werden. Es wird eine maximale 10-prozentige Überschreitung der im Typenschein angegebenen Nennleistung toleriert. Bei eventuellen Reparaturen von Motorschäden wird, vom Originalmaß ausgehend, ein Kolbenübermaß toleriert, ansonsten darf der Hubraum nicht verändert werden. Sportluftfilter sind erlaubt. Diese Maßnahmen dürfen nur zum  Erreichen der Originalleistung (+ 10 Prozent Toleranz) verwendet werden.
5.1.5 Auspuff
Die Originalauspuffanlage muss beibehalten werden. Der Endtopf ist freigestellt. Katalysatoren dürfen nicht entfernt werden.
5.1.6 Fahrwerk
Keine Veränderung erlaubt. Der Austausch von Gummilagern der Radaufhängung sowie der nachträgliche Einbau oder Veränderung von Stabilisatoren Stoßdämpfern, Federn und Querstreben ist nicht erlaubt.
5.1.7 Getriebe
Schaltgetriebe und Ausgleichsgetriebe (Differential) samt Übersetzungen müssen im Serienzustand belassen werden.
5.1.8 Lenkung
Keine Änderung erlaubt. Freigestellt ist das Lenkrad.
5.1.9 Bremssystem
Keine Änderung erlaubt
5.1.10 Sperrdifferenzial
Der nachträgliche Einbau von selbstsperrenden Differenzialen oder Differenzialsperren ist nicht erlaubt.
5.1.11 Innenraum
Keine Änderung erlaubt. Entfernt werden dürfen ausschließlich Hutablage, Reserverad und Bordwerkzeug. Der Einbau von Schalensitzen und Überrollbügeln oder Käfigen ist nicht erlaubt. Die Originalgurte der Vordersitze dürfen durch 4 Punktgurte mit E-Prüfzeichen ersetzt werden.
5.1.12 Kraftstoffbehälter
Der originale Kraftstoffbehälter muss beibehalten werden.


5.2 Division II (verbesserte Kraftfahrzeuge mit Ottomotor)
Die Fahrzeuge der Division II müssen zum Straßenverkehr zugelassen und mit gültiger Prüfplakette versehen sein.
5.2.1 Karosserie
Teile der Karosserie sowie der Sichtverglasung (Scheiben) dürfen nicht durch leichtere Aluminium- bzw. Kunststoffteile und dergleichen ausgetauscht werden. Die originale Karosserielänge darf um +/- 100 mm und die originale Karosseriebreite um +/- 50 mm überschritten werden. Als Basis gelten die Maße laut Typenschein. Stoßstangen dürfen nicht entfernt werden. Sämtliche Maßnahmen zur Karosserieveränderung müssen fest mit der Karosserie verbunden sowie fachgerecht montiert sein. Die Fahrgestellnummer muss mit der im Typenschein angegebenen Nummer übereinstimmen und eindeutig als Original erkennbar sein.
5.2.2 Räder und Reifen
Die Felgen  sind freigestellt. Racingreifen mit E-Prüfzeichen sind frei gegeben, runderneuerte Reifen sind nicht erlaubt. Die Mindestprofiltiefe von 1.6 mm darf nicht unterschritten werden.
5.2.3 Motor
Die Originalteile des Motors, außer den unten beschriebenen, müssen beibehalten werden. Es wird eine maximale 10 prozentige Überschreitung der im Typenschein angegebenen Nennleistung toleriert. Bei eventuellen Reparaturen von Motorschäden wird vom Originalmaß ausgehend, ein Kolbenübermaß toleriert, ansonsten darf der Hubraum nicht verändert werden. Sportluftfilter sind erlaubt. Diese Maßnahmen dürfen nur zum Erreichen der Originalleistung ( + 10 Prozent Toleranz) verwendet werden.
5.2.4 Auspuff
Die Auspuffanlage muss original oder typgeprüft  sein, der Endtopf ist freigestellt, jedoch darf der Schalldruckpegel von 88+2 dB(A) nicht überschritten werden (Messung lt. OSK Handbuch). Katalysatoren und Russfilter bei der Dieselklasse dürfen nicht entfernt werden.
5.2.5 Fahrwerk
Der Austausch von Stossdämpfern und Federn, Domlagern, Stabilisatoren und Teilen von Radaufhängungen und der Einbau von Gewindefahrwerken sowie Domstreben und Querstreben ist erlaubt. Die Bodenfreiheit von 11 cm, gemessen am Unterboden und an den Längsholmen, darf nicht unterschritten werden. Frontspoiler, Auspuffanlage und andere Teile, die nicht fest mit dem Aufbau verbunden sind, werden bei der Messung nicht berücksichtigt.
5.2.6 Bremssystem
Originalbremsscheiben und -beläge dürfen durch typgeprüfte Bremsscheiben gleichen Durchmessers und geeignete Bremsbeläge ersetzt werden. Andere Bauteile der Bremsanlage dürfen nicht verändert werden.
5.2.7 Getriebe
Schaltgetriebe und Ausgleichsgetriebe (Differenzial) samt Übersetzungen müssen im Serienzustand belassen werden.
5.2.8 Lenkung
Die originale Lenkung muss beibehalten werden. Freigestellt sind Sportlenkräder.
5.2.9 Innenraum
Keine Änderung erlaubt
Entfernt werden dürfen ausschließlich Hutablage, Reserverad und Bordwerkzeug. Die Originalgurte der Vordersitze dürfen durch 4 Punktgurte mit E- Prüfzeichen ersetzt werden. Der Einbau von Schalensitzen und Überrollbügeln ist erlaubt. Überrollkäfig ist nicht erlaubt.

 

5.2.10 Kraftstoffbehälter
Der originale Kraftstoffbehälter muss beibehalten werden.


5.3 Division III (serienmäßige und verbesserte Kraftfahrzeuge mit Dieselmotor)
Es gelten dieselben Bestimmungen wie in der Division II.
Ausnahme: Es gibt nur eine Klasse (keine Hubraumbegrenzung).


5.4 Division IV (stark verbesserte Kraftfahrzeuge)
Für die Division IV ist keine Straßenzulassung erforderlich. Sämtliche Umbauten sind fachgerecht durchzuführen. Bei unsachgemäßen Änderungen der Fahrzeuge kann der Start von der techn. Abnahme abgelehnt werden.
5.4.1 Karosserie
Die Fahrzeuglänge, Fahrzeugbreite und -höhe dürfen verändert werden, Stoßstangen dürfen nicht entfernt werden. Sichtverglasung muss original bleiben. Anbauteile müssen jedoch fachgerecht montiert und fest mit der Karosserie verbunden sein. Das Auswechseln von Fahrzeugteilen zur Gewichtsreduktion ist nicht gestattet.
5.4.2 Räder und Reifen
Felgen und Reifen sind freigestellt.
5.4.3 Motor
Der originale Motorblock und die originalen Aufhängungspunkte müssen beibehalten werden. Bei eventuellen Reparaturen von Motorschäden werden, vom Originalmaß ausgehend, bis zu einem Kolbenübermaß toleriert, ansonsten darf der Hubraum nicht verändert werden.
5.4.4 Auspuff
Die Auspuffanlage ist freigestellt, der Schalldruckpegel von 98+2 dB(A) darf jedoch nicht überschritten werden.
5.4.5 Fahrwerk
Das Fahrwerk ist freigestellt.
5.4.6 Bremssystem
Das Bremssystem ist freigestellt.
5.4.7 Getriebe
Das Getriebe ist freigestellt, außer sequentuell.
5.4.8 Lenkung
Die Lenkung ist freigestellt.
5.4.9 Innenraum
Fahrer und Beifahrersitz, Armaturenbrett müssen vorhanden sein. Die Innenraumverkleidung, Innenausstattung und Dämmmaterial. darf nur in jenen Bereichen, wo dies für die Anbringung des Überrollkäfigs notwendig ist, entfernt werden. Freigestellt sind Sicherheitsgurte, Überrollkäfig, Schalensitze. Die hintere Sitzbank und die Lehne darf entfernt werden.
5.4.10 Kraftstoffbehälter
Der originale Kraftstoffbehälter muss beibehalten werden.


5.5 Division V (Rennfahrzeuge)
Die Karosserie muss nach eventuellen Veränderungen, wie z.B. leichtere Bauweise der Türen, Motorhaube, Kotflügeln udgl., die Originalkarosserie bleiben. Die Antriebsart, Sitzposition des Fahrers Ort und Aufhängungspunkte des Motors muss original bleiben. Sonstige Beschränkungen bestehen nicht. Der Schalldruckpegel von 98+2 dB(A) darf nicht überschritten werden.
5.5.1 Räder und Reifen:
Sliks oder Racingreifen sind vorgeschrieben. Weder Reifen noch Felgen dürfen über die Karosserie hinausragen.


5.6 Division VI  ( Eigenbaufahrzeuge)
Bei Fahrzeugen der Division VI muss eine geschlossene Karosserie vorhanden sein.
5.6.1 Auspuff
Der Schalldruckpegel von 98 +2 dB(A) darf nicht überschritten werden.
5.6.2 Räder und Reifen
Sliks oder Racingreifen sind vorgeschrieben. Sonstige Beschränkungen bestehen nicht. Weder Reifen noch Felgen dürfen über die Karosserie hinausragen.


6 Nennung und Nenngeld
Durch die Abgabe der Nennung erklärt jeder Teilnehmer, die Bestimmungen dieser Ausschreibung, sowie die Durchführungsbestimmungen des Veranstalters zu kennen und diese bedingungslos anzuerkennen. Nenngeld ist zugleich Reuegeld. Nenn- bzw. Startkarten sind nicht übertragbar.


Nenngeld für drei Wertungsläufe Euro 21,-
Nenngeld für einen Trainingslauf und einen Lauf im Finale Euro 6.-.


Im Nenngeld ist eine Fahrerhaftpflichtversicherung innerhalb der gesperrten Strecke enthalten. Nennungen werden am Veranstaltungstag. ab 8.30 Uhr entgegengenommen. Nennungsschluss in den einzelnen Klassen ist jeweils eine Viertelstunde vor dem Klassenstart. Die Startreihenfolge beginnt mit der Division I. Bei einer möglichen Verschiebung der Klassenstartzeit bleibt die Nennungsschlusszeit gleich. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Nennungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Jeder Teilnehmer wird automatisch für die Meisterschaft gewertet. Falsche Angaben haben den Verlust des Nenngeldes und den Ausschluss von der betreffenden Veranstaltung zur Folge.


Der Startzettel muss von jedem Teilnehmer persönlich unterschrieben werden.
ARBÖ Mitglieder erhalten 10% Nachlass auf das Nenngeld.

 

 

7 Wertungsläufe und Startreihenfolge
                                         Nennungsschluss  Startzeit
Division I
Klasse 1 bis 1600 ccm            09.00 Uhr   09.15 Uhr
Klasse 2 über 1600 ccm         09.30 Uhr   09.45 Uhr
Division II
Klasse 3 bis 1600 ccm            10.15 Uhr   10.30 Uhr
Klasse 4 über 1600ccm          10.30 Uhr   10.45 Uhr
Division III    
Klasse 5 ohne Hubraumlimit   11.15 Uhr   11.30 Uhr
Division IV
Klasse 6 bis 1600 ccm            12.45 Uhr   13.00 Uhr
Klasse 7 über 1600 ccm         13.15 Uhr   13.30 Uhr
Division V     
Klasse 8 bis 1600 cm              13.45 Uhr   14.00 Uhr
Klasse 9 über 1600 ccm          14.15 Uhr   14.30 Uhr
Division VI
Klasse 10 ohne Hubraumlimit           14.45 Uhr   15.00 Uhr

Klasse 11 Finalläufe Division I,II,III  15.00 Uhr   15.30 Uhr
Klasse 12 Finalläufe Division IV         16.00 Uhr
Klasse 13 Finalläufe Division V+IV     16.30 Uhr

 

Jeder Teilnehmer kann zu den 3 Wertungsläufen 1 Trainingslauf erwerben. Dieser Trainingslauf muss vor den Wertungsläufen absolviert werden. Im Finale kann jeder Teilnehmer bis zu 4 mal an den Start gehen. Alle Läufe (Trainingslauf, Wertungsläufe und Finalläufe) müssen mit dem gleichen Fahrzeug gefahren werden. Jede Klasse darf frühestens zum angegebenen Zeitpunkt gestartet werden, ein späterer Start durch eventuelle Verzögerungen (viele Starter) ist möglich. Die Startzeiten der Wertungsläufe werden genau eingehalten. Bei der ersten Veranstaltung im Jahr 2010 wird für die Startreihenfolge die Ergebnisliste des vorhergegangenen Jahres herangezogen. Bei den folgenden Veranstaltungen richtet sich die Startreihenfolge der einzelnen Teilnehmer nach dem Gesamtpunktestand der laufenden Meisterschaft. Gestartet wird in gestürzter Reihenfolge. Neu hinzukommende Teilnehmer werden in der Reihenfolge der Abgabe ihrer Nennung hinten angereiht. Jeder Teilnehmer hat selbst Sorge zu tragen, in der richtigen Reihenfolge (höchste Startnummer beginnt) zur technischen Abnahme und zum Start zu gelangen.


8 Technische Abnahme
Vor dem Trainingslauf bzw. Wertungsläufen hat sich jeder Teilnehmer rechtzeitig zur technischen Abnahme zu begeben. Hier erfolgt die endgültige Klasseneinteilung durch den Abnahmefunktionär (Technischen Kommissär). Für die Divisionen I und II ist der Typenschein (oder Kopie) und der Zulassungsschein, unbedingt erforderlich. Fahrzeuge ohne technische Abnahme dürfen am Wettbewerb nicht teilnehmen. Der ARBÖ Tirol behält sich das Recht vor, bei Fahrzeugen mit aufgeladenen Motoren während des Laufes ein Ladedruckmessgerät anzuschließen. Außerdem werden wahlweise Fahrzeuge der Divisionen I, II und III zu einem Leistungstest verpflichtet. Bei einer Verweigerung der Überprüfung bzw. einer Überschreitung der erlaubten Motorleistung (siehe Abschnitt 5) erfolgt die Streichung der gesamten bisher in der betreffenden Klasse erreichten Punkte. Werden einem Teilnehmer Punkte aberkannt, so werden die Punkte der übrigen Teilnehmer in der betreffenden Klasse neu berechnet. Jeder Fahrer hat selbst dafür Sorge zu tragen, dass sein Fahrzeug jene Bodenfreiheit aufweist, die zum Befahren des Leistungsprüfstandes erforderlich ist. Jeder Fahrer hat die Möglichkeit, vor einem Leistungstest seine Fahrzeughöhe zu modifizieren, z.B. Fahrwerk höher zu stellen, Räder auszutauschen, Karosserieteile zu demontieren etc. Ist eine Überprüfung am Leistungsprüfstand nicht möglich, erfolgt die Streichung der gesamten ereichten Punkte in der betreffenden Klasse.

 

9 Wertung der Meisterschaft
Aus den Klassen 1 bis 10 wird der ARBÖ Tiroler Meister im Autoslalom ermittelt. Meister ist der Klassensieger mit der höchsten Punkteanzahl aus allen Läufen. Die Punkteanzahl eines Teilnehmers je Klassenstart (drei Wertungsläufe wobei die beiden schnellsten Läufe addiert werden) wird wie folgt berechnet.

 

hier gehts zur Formel! 

Für die Berechnung werden immer alle gestarteten Teilnehmer berücksichtigt, also auch jene, die nicht gewertet wurden (ADW). Gesamtsieger kann jeder Teilnehmer werden, Tiroler Meister kann jedoch nur ein Teilnehmer  werden, der seinen Hauptwohnsitz in Tirol hat. Von allen Veranstaltungen wird jener mit der niedrigsten Punkteanzahl gestrichen. Tagessieger ist derjenige mit der schnellsten Einzelfahrzeit.

 

10 Aufgaben
Auf einer mit Gummihüten (Pylonen) markierten Strecke sind maximal drei Läufe zu absolvieren.
10.1 Strecke
Die lichte Torbreite muss mindestens 2.5 Meter und maximal 3.5 Meter betragen. Der Standplatz jedes Pylons ist rundherum auf der Fahrbahn farblich markiert. Alle Pylonen sind an ihren Oberseiten mit Tennisbällen versehen. Die Fehler werden wie folgt gewertet: Jedes Abwerfen des Tennisballes: drei Strafsekunden. Auslassen eines Tors, ohne dass dabei ein Pylon die Markierung verlässt: sechs Strafsekunden. Die Strafsekunden werden zur Fahrzeit hinzugerechnet. Beim Fahren gegen die vorgeschriebene Fahrtrichtung erfolgt der Ausschluss.


11 Klassenstart-Nachstart
Ein Klassenwechsel eines Fahrers innerhalb einer Division von Veranstaltung zu Veranstaltung ist möglich. Die in einer Klasse erreichten Punkte bleiben zwar in dieser erhalten, sind jedoch keinesfalls auf eine andere Klasse übertragbar. Unter Einhaltung der technischen Vorschriften kann ein Fahrer ein und dasselbe Fahrzeug, oder auch mehrere Fahrzeuge pro Veranstaltung, in mehreren Divisionen an den Start bringen.

Jeder Fahrer darf jedoch pro Veranstaltung in jeder Division nur einmal an den Start gehen. Das Nachstarten wegen technischer Probleme während eines Trainingslaufes oder Meisterschaftslaufes ist ab dem Zeitpunkt des Problems bis zu 30 Minuten möglich. Der betreffende Teilnehmer ist verpflichtet sein Problem umgehend der techn. Abnahme zu melden. Bei Nichtmeldung ist kein Nachstart möglich.


12 Fahrerwechsel-Fahrzeugwechsel
Ein Fahrerwechsel ist gestattet, jedoch mit der Einschränkung, dass ein und dasselbe Fahrzeug maximal von zwei Fahrern pro Division zu einem Meisterschaftslauf an den Start gebracht werden kann. Ein Fahrzeugwechsel nach einem gestarteten Lauf ist nicht möglich. Alle Läufe innerhalb einer Division müssen mit dem gleichen Fahrzeug erfolgen.

 

13 Neufahrerwertung
Zur Förderung des Nachwuchses wird bei jeder Veranstaltung neben der normalen Wertung eine eigene Neufahrerwertung vorgenommen. Sieger wird derjenige Neuling, der zu seinem Klassensieger aus den Wertungsläufen (Klasse 1-10 ) den geringsten Zeitrückstand aufweist. Startet ein Neufahrer in mehreren Divisionen oder Klassen, so wird der geringste seiner Zeitrückstände für die Neufahrerwertung herangezogen. Neufahrer sind jene Fahrer, welche im Jahr 2010 erstmals an einer Motorsportveranstaltung teilnehmen. Das gilt für das ganze Jahr 2010. Bei der Tageswertung und der Meisterschaftswertung werden für die drei Erstplatzierten Neufahrerpokale vergeben.


Neufahrer werden neben der normalen Wertung in einer eigenen Klasse zur ARBÖ-
Tiroler Meisterschaft im Autoslalom gewertet und erhalten je nach Platzierung folgende Punkte:
01.Platz - 15 Punkte
02.Platz - 12 Punkte
03.Platz - 10 Punkte 
04.Platz - 09 Punkte
05.Platz - 08 Punkte 
06.Platz - 07 Punkte
07.Platz - 06 Punkte
08.Platz - 05 Punkte
09.Platz - 04 Punkte
10.Platz und folgende Plätze - 03 Punkte
aus der Wertung - 00 Punkte 


Gesamtsieger ist jener Neufahrer, der am Ende der Meisterschaft die höchste Punkteanzahl erreicht hat.


14 Damenwertung
Die Damen starten mit ihren Fahrzeugen in der jeweiligen Klasse. Es werden bei der Meisterschaftswertung sowie bei der Tageswertung für die drei Erstplatzierten Pokale vergeben. Die Tageswertung erfolgt wie bei den Neufahrern.


15 Preise
siehe hier...


17 Meisterschaftsfeier und Siegerehrung
Die Siegerehrung zur ARBÖ Tiroler Meisterschaft 2010 findet am 06.November statt. Ort und Zeit wird zeitgerecht bekannt gegeben. Es sind natürlich alle Fahrer, Freunde und Interessierte zu dieser Siegerehrung recht herzlich eingeladen.
ARBÖ Tiroler Meister im Autoslalom ist jener Teilnehmer mit Hauptwohnsitz in Tirol, der aus allen Wertungsläufen die höchste Gesamtpunktezahl erreicht hat.
17.1 Preisverteilung
Die Preisverteilung erfolgt spätestens 1 Stunde nach Beendigung des Slaloms. Für die Klassen 1-10 werden für die drei Erstplatzierten Pokale vergeben.
Dotierung der Finalläufe (Klassen 11, 12 und 13 )
Variante 1: Anzahl Teilnehmer kleiner gleich 3 erhält der Erstplazierte € 40.-
Variante 2: Anzahl Teilnehmer kleiner gleich 5 erhält der Erstplazierte € 40.-, und der Zweitplatzierte € 25.-
Variante 3: Anzahl Teilnehmer größer gleich 6 erhält der Erstplatzierte € 40.-, der Zweitplatzierte € 25.- und der Drittplatzierte € 15.-.
Der Tagessieger erhält immer € 50.-.


18 Proteste
Gegen Zeitnahme und Entscheidungen von Kontrollposten werden Proteste nicht anerkannt. Sonstige Proteste können nach Abgabe der Protestgebühr von Euro 150.- schriftlich beim Rennleiter eingebracht werden. Protestende ist spätestens eine Viertelstunde nach Zieldurchfahrt des letzten Teilnehmers in der jeweiligen Klasse.

Ist eine Zerlegung des Fahrzeuges oder von Fahrzeugteilen erforderlich, so wird das betroffene Fahrzeug vom ARBÖ Tirol einbehalten. Dem Fahrzeugbesitzer kann ein Leihwagen zur Verfügung gestellt werden. Gleichzeitig kann der ARBÖ Tirol einen Demontagekostenvorschuss bis Euro 1.500 vom Protesteinbringer einheben.
Die Zerlegung des Fahrzeuges nimmt die nächste Markenwerkstätte im Beisein eines Abnahmefunktionärs, sowie des Fahrzeughalters vor. Der Zusammenbau kann vom Fahrzeughalter bestimmt werden. Wird der Protest als unbegründet zurückgewiesen, sind die entstandenen Kosten zur Gänze vom Protesteinbringer zu tragen. Bei Stattgeben des Protestes trägt die Person, gegen die der Protest gerichtet war, sämtliche entstandenen Kosten einschließlich der Protestgebühr, außerdem erfolgt die Streichung der bisher erreichten Punkte in der jeweiligen Klasse.


19 Allgemeine Bestimmungen
Der Veranstalter ist berechtigt, im Einvernehmen mit dem ARBÖ Tirol Durchführungsbestimmungen zu erlassen, die dann ein Bestandteil der Ausschreibung sind. Ausschreibung und Durchführungsbestimmungen sind bei der Veranstaltung ab 08.30 Uhr deutlich und für jedermann sichtbar beim Nennbüro auszuhängen.
Das Anlegen von Sicherheitsgurten und das Tragen eines Sturzhelmes sind Pflicht, ebenso das Schließen des Schiebedaches und der Seitenfenster bis auf 5 cm während der Fahrt. Bei Cabrio – Fahrzeugen muss das Dach geschlossen sein.


20 Haftungsausschluss
Die einzelnen Veranstalter, sowie alle mit der Durchführung der Veranstaltung betrauten Personen, lehnen den Teilnehmern, sowie dritten Personen gegenüber jede Haftung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab, die im Zusammenhang mit diesem Bewerb auftreten. Die Teilnehmer tragen die zivil – und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen an Personen oder Sachen Dritter oder am eigenen Fahrzeug verursachten Schäden.


Die Teilnehmer fahren in jeder Hinsicht auf eigene Gefahr und verzichten mit der Abgabe der Nennung auf jedes Recht des Vorgehens oder Rückgriffe gegen den Veranstalter, ebenso gegen irgendwelche Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen. Der Veranstalter eines ARBÖ Tiroler Meisterschaftslaufes ist verpflichtet, eine im Sinne des OSK-Sportgesetzes entsprechende Veranstalterhaftpflichtversicherung zeitgerecht abzuschließen. Für die Durchführung im Sinne dieses Reglements  sowohl der ARBÖ Tiroler Meisterschaft, im Autoslalom, als auch der für diese zählenden Veranstaltungen ist verantwortlich. Für den Fachausschuss Motorsport (Fams) des ARBÖ Tirol.
Kurt Reinstadler, Tel. +43 (0) 664/60 123 798


21 Vereinsmeisterschaft zur Tiroler Meisterschaft 2010
Eine Teilnahme in der Vereinsmeisterschaftswertung ist nur mehr für behördlich gemeldete Vereine möglich. Für jeden Fahrer gilt die Nachweispflicht als Mitglied bei einem dieser Vereine. Jeder Verein muss vor dem ersten Lauf eine aktuelle Liste mit all seinen Mitgliedern dem ARBÖ Tirol bekannt geben. Ebenfalls müssen die Fahrer vor dem ersten Lauf ihre Vereinszugehörigkeit bekannt geben und dürfen die ganze Saison nur für diesen Verein fahren. Dies gilt auch für Fahrer, die in verschiedenen Divisionen oder Klassen fahren. Bei einem Wechsel während der Saison verfallen die für den Verein erworbenen Punkte zur Gänze und können nicht übertragen werden. Die Wertung erfolgt aus den Klassen 1 bis 10. Es werden maximal drei verschiedene Fahrer eines Vereines für die Wertung herangezogen. Sind bei einem Verein nur zwei Fahrer, so werden diese gewertet. Die Punkte der drei oder zwei Punktebesten werden zusammengezählt und es erfolgt eine Tageswertung, deren Ergebnis bei der nächstfolgenden Veranstaltung veröffentlicht wird. Die in allen Veranstaltungen erreichten Punkte jedes Vereins werden ohne Streichresultat zusammengezählt. Nach den veranstalteten Läufen ist der Verein mit der höchsten Gesamtpunkteanzahl Vereinsmeister in der ARBÖ Tiroler Autoslalommeisterschaft 2010.
Für die Teilnahme an der Vereinsmeisterschaft muss auf der Nennung kein besonderer Vermerk außer der Vereinsangabe vorhanden sein. Die Nennung ist kostenlos.
21.1 Nachweispflicht:
Jeder Fahrer, der eine Nennung für einen Verein abgibt, ist verpflichtet, seine Vereinszugehörigkeit bei Aufforderung nachweisen zu können. Außerdem muss auf jeder Ergebnisliste die Zugehörigkeit zum Verein eindeutig ersichtlich sein.
21.2 Preisvergabe:
Als Preis wird ein Wanderpokal vergeben. Nach zweimaligem Gewinn in Folge, geht dieser in den Besitz des siegreichen Vereins über. Die Preisvergabe erfolgt im Zuge der  Siegerehrung der ARBÖ Tiroler Meisterschaft.
21.3 Funktionäre der ARBÖ Tiroler Slalommeisterschaft:
Fachausschuss Motorsport: Reinstadler Kurt (Vorsitzender), Dietmar Auer, Jaklin Michael, Jaklin Josef, Kurz Walter, Resch Wolfgang und Praxmarer Benjamin (alle Mitglieder)
21.3.1 Platzsprecher: Max Walch

21.3.2 Auswertung: Marlies Kerschbaummayr

21.3.3 Technische Kommissäre: Markus Müller, Markus Wagner